Der Eigentümer der Website verpflichtet sich, seine Website gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors (im Folgenden Königlicher Erlass 1112/2018 vom 7. September), der die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 umsetzt, zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für diese Website. Konformitätsstatus Diese Website entspricht teilweise dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September, da es Ausnahmen gibt und die unten aufgeführten Aspekte nicht erfüllt sind. Inhalt nicht zugänglich Der unten aufgeführte Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich: Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September:
Einige Bilder sind nicht beschriftet oder haben eine allgemeine Textalternative [Anforderung Nummer 9.1.1.1 von UNE-EN 301549:2019 Nichttextlicher Inhalt].
Einige aufgezeichnete Videos enthalten möglicherweise keine Untertitel [Anforderung Nr. 9.1.2.2 von UNE-EN 301549:2019 Untertitel (aufgezeichnet)].
Einige voraufgezeichnete Videos auf der Website verfügen nicht über eine Audiobeschreibung oder alternative Medien (Anforderungen 9.1.2.5 und 9.1.2.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 Audiobeschreibung oder alternative Medien (aufgezeichnet)).
Auf einigen Seiten werden die Informationen, die Struktur und die Beziehungen nicht durch Software bestimmt oder haben keine Alternative als Text. [Anforderung Nummer 9.1.3.1 der UNE-EN 301549:2019 für Informationen und Beziehungen.
Auf einigen Seiten wurde Farbe als einziges visuelles Mittel verwendet, um Informationen zu vermitteln, eine Aktion anzuzeigen, eine Reaktion hervorzurufen oder ein visuelles Element zu unterscheiden [Anforderung 9.1.4.1 der UNE-EN 301549:2019 Verwendung von Farbe].
Einige Seiten können doppelte Attribute und Bezeichner enthalten [Anforderung Nummer 9.4.1.1 der UNE-EN 301549:2019 Verarbeitung].
Auf einigen Seiten folgen die Komponenten der Benutzeroberfläche wie Formularelemente, Links und skriptgenerierte Komponenten nicht der in den Leitlinien für die Barrierefreiheit empfohlenen Struktur [Anforderung 9.4.1.2 der UNE-EN 301549:2019 Name, Funktion, Wert].
In einigen Formularen ist der Zweck des Eingabefeldes, in dem Informationen über den Benutzer erfasst werden, nicht angegeben [Anforderung 9.1.3.5 der Norm UNE-EN 301549:2019: Angabe des Eingabezwecks].
Auf einigen Seiten beträgt das Kontrastverhältnis im Text oder in Bildern möglicherweise nicht mindestens 4,5:1 [Anforderung 9.1.4.3 der UNE-EN 301549:2019 Mindestkontrast].
Auf einigen Seiten erreicht der Kontrast von Komponenten der Benutzeroberfläche und grafischen Objekten bei benachbarten Farben möglicherweise nicht den Wert 3:1 [Anforderung 9.1.4.11 von UNE-EN 301549:2019 - nicht textlicher Kontrast].
Gelegentlich kann es zu einem Eingabefehler in einem Feld/Formular kommen, für den dem Benutzer kein Lösungsvorschlag angezeigt wird [Anforderung 9.3.3.3.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 Vorschlag bei Fehlern].
Auf einigen Seiten können Statusmeldungen nicht programmatisch durch Funktionen oder Eigenschaften bestimmt werden [Anforderung 9.4.1.3 von UNE-EN 301549:2019 status messages].
Unverhältnismäßige Belastung Nicht zutreffend Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften
Möglicherweise gibt es Office-Dateien in PDF- oder anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.
Kommentare und Kontaktdaten Mitteilungen über Anforderungen an die Barrierefreiheit (Artikel 10.2.a des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September) können beispielsweise über das Kontaktformular erfolgen:
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